Abrechnung

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Private Krankenversicherung/Beihilfe: 

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen mindestens anteilig erstattet.  Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher mit Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab. Dabei unterstütze ich gerne, um abzuklären welche Kosten in welchem Umfang übernommen werden. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars selbst gezahlt werden. 

Selbstzahler 

Selbstverständlich können Sie Psychotherapie-Stunden auch selbst zahlen. Es bedarf dazu keinerlei Anträge oder Wartezeiten auf eine Bewilligung. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig wird. Dies ist z.B. vor Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder vor einer Verbeamtung sinnvoll.

Gesetzliche Krankenversicherung

Meine Privatpraxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, weshalb die Kosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. 

 

Kosten

Einzelsitzung

Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt zwischen 130,- € und 153,- €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Berichte oder Testdurchführungen. 

Coaching

Coaching ist keine Heilbehandlung und wird folglich nicht von den Krankenkassen übernommen. Dafür können Sie die Ausgaben in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ihre Steuerberatung gibt hierzu nähere Auskunft. Für eine 50-minütige Coaching-Sitzung wird ein Betrag von 150.- € in Rechnung gestellt.

Paargespräch

Für eine 70-minütige Sitzung berechne ich 190.- €. Paartherapie ist keine Kassenleistung, die Kosten müssen daher selbst getragen werden.